Teilnahme-
und Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
von ALLGÄU
BIKERS, Bahnhofstrasse 19, 87509 Immenstadt
1. Allgemeines
Bei unseren Veranstaltungen setzen wir ein angemessenes Maß
an Kooperation und Teamgeist
voraus sowie eine grundsätzlich positive Einstellung zu
unserer Art der Freizeitgestaltung.
Es wird wenn nicht anders angegeben eine durchschnittliche
und altersgemäße Gesundheit
und Belastbarkeit vorausgesetzt. Im Interesse der Sicherheit
alles Teilnehmer müssen Sie den
Anweisungen der Veranstaltungsleiter/Guides jederzeit Folge
zu leisten. Die Durchführung wird
garantiert, wie in unserem Programm beschrieben, jedoch unter
Berücksichtigung der für solche
Natur- und Aktiv-Events zutreffenden Einschränkungen und
Unwägbarkeiten.
Für selbst und fremd verschuldete Gefährdungen wird
keine Haftung übernommen.
Der Abschluss entsprechender Versicherungen (Kranken-, Unfall-,
Haftpflichtversicherung etc.)
wird daher empfohlen. Programmänderungen und Änderungen
des Tourenverlaufs, sofern der
Charakter der Veranstaltung nicht wesentlichen Schaden nimmt,
bleiben vorbehalten.
Minderjährige
können nur in Begleitung ihrer Eltern bzw. eines gesetzlichen
Vertreters
(Sorgeberechtigen) an unseren Veranstaltungen teilnehmen (gegebenenfalls
ist uns eine
ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung
der Erziehungsberechtigten
vorzulegen).
2.
Abschluss eines Vertrages
Sie können Ihre Veranstaltungen persönlich, telefonisch,
per Fax, online oder schriftlich buchen.
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages
verbindlich an.
Mit der Anmeldung werden unsere Teilnahme- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
anerkannt.
Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Rechnung zustande,
die wir Ihnen unverzüglich
zusenden. Weicht der Inhalt der Rechnung vom Inhalt der Anmeldung
ab, weil wir
Ihnen z. B. Ihren Buchungswunsch nicht erfüllen konnten,
legen wir Ihnen ein neues Angebot vor,
an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf Grundlage
dieses neuen Angebotes
zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären,
was auch durch Anzahlung
bzw. Zahlung erfolgen kann. Erfolgt von Ihrer Seite keine Reaktion,
gilt die Abweichung als
akzeptiert.
Die
Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in
der Anmeldung aufgeführten
Teilnehmer (Gruppe), für deren Vertragsverpflichtung der
Anmeldende wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht. Diese Vertretungsvollmacht gilt ebenso
für minderjährige Teilnehmer
innerhalb der angemeldeten Gruppe. Die Vertretungsvollmacht
erstreckt sich auch auf
Weiterverkäufer oder Vermittler unserer Angebote.
Mit Firmen, Vereinen (sog. Juristischen Personen) gehen wir
nur einen Vertrag ein, wenn ein
Vertragspartner als körperliche Person eindeutig benannt
ist und sie die Vertretungsvollmacht
übernimmt.
Eine
Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Veranstaltungspreises.
Wir prüfen nicht, ob Sie sinnvolle Bestellungen tätigen,
wie beispielsweise zwei Gutscheine zur
gleichen Zeit auf denselben Namen u.ä.
3.
Gutscheine
a) Der Gutschein berechtigt Sie oder eine beliebig andere (geeignete)
Person zur Durchführung
der gebuchten Veranstaltung. Die Teilnahmevoraussetzungen, die
für die jeweilige Veranstaltung
erforderlich sind, müssen beachtet werden. Es gelten dafür
der in der Rechnung/auf dem
Gutschein vorgesehene Preis und die bei der Buchung ersichtlichen
Bedingungen.
Der angebotenen Preis für Gutscheine ist bindend.
b) Gutscheine erlangen erst nach vollständiger Bezahlung
Gültigkeit.
Die Gültigkeitsdauer der Gutscheine beträgt 24 Monate
ab Ausstellungsdatum (Erwerb). Sie
steht in Abhängigkeit zu den Laufzeitintervallen unserer
Verträge mit den Erlebnispartnern und
möglicher Leistungsänderungen. Wir tragen das Risiko
von Preissteigerungen im Laufe des
Gültigkeitszeitraums. Eine Verlängerung der Gültigkeitszeiträume
ist deshalb nicht möglich.
c) Ein Gutschein kann nach Zahlung einer Bearbeitungsgebühr
in Höhe von € 15,- (zzgl.
Versandkosten) in einen Gutschein für eine andere Veranstaltung
umgetauscht werden, solange
der Gutschein-Inhaber noch keine Terminabstimmung mit uns vorgenommen
hat. Sollte die andere
Veranstaltung teurer sein als die ursprünglich gebuchte,
ist der entsprechende Differenzbetrag
zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr vor Umtausch an
uns zu entrichten. Sollte die Veranstaltung
billiger sein, als die ursprünglich gebuchte, wird der
entsprechende Differenzbetrag nicht zurück-
oder ausbezahlt. Der Akzeptanzzeitraum von umgetauschten Gutscheinen
bleibt identisch mit
demjenigen des zuerst erworbenen Gutscheins.
Bei
Verlust oder Diebstahl von Gutscheinen übernehmen wir keine
Haftung für eine möglicherweise
unrechtmäßige Einlösung eines Gutscheins.
4.
Leistung- und Leistungsänderung
Den Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie unseren
Leistungsbeschreibungen.
Sonderwünsche und Nebenabreden sind nur dann gültig,
wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt
werden. Versicherungen sind in unseren Leistungen nicht enthalten.
Wir behalten uns vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen
und nicht vorhersehbaren Gründen
eine Änderung der Leistung zu erklären, über
die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert
werden. Änderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig
werden und die von uns nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der Buchung nicht beeinträchtigen.
Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit
die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind. Wir verpflichten uns, Sie über Änderungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Im Fall einer erheblichen Leistungsänderung werden wir
Ihnen eine kostenlose Umbuchung bzw.
einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Sie haben diese Rechte
unverzüglich nach Erklärung einer
Leistungsänderung geltend zu machen.
Abweichungen der einzelnen Veranstaltungsinhalte und Leistungen
sind gestattet, sofern die
Abweichung nicht erheblich sind oder wenn sie von der Mehrzahl
der Teilnehmer gewünscht oder
pädagogisch sinnvoll erscheinen. Treten Sie eine gebuchte/terminierte
Veranstaltung nicht an
oder nehmen einzelne Leistungen aus durch den Vertrag nicht
zu vertretenen Gründen nicht in
Anspruch, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des ganzen
Preises oder auf anteilige
Rückerstattung.
5.
Unterkunft & Verpflegung, An- und Abreise
In unseren Leistungen sind Unterkunft, Verpflegung und An- und
Abreise grundsätzlich nicht
inbegriffen, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart.
Wir bitten Sie daher, notwendige
Reservierungen selbst vorzunehmen. Wir beraten Sie auf Wunsch
gerne hinsichtlich der
Unterkunftsmöglichkeiten im Allgäu.
6.
Beschreibungen der Veranstaltungen
Wir sind ständig bemüht, die auf unserer Website präsentierten
und angebotenen Veranstaltungen
korrekt und möglichst genau zu beschreiben. Die Inhalte
dienen der Beschreibung von Abläufen
einer Veranstaltung und können Änderungen unterliegen.
Wir bemühen uns um fortlaufende
Aktualisierung der Beschreibungen auf unserer Website, schließen
jedoch für die Richtigkeit und
Vollständigkeit von Angaben Dritter jede eigene Verantwortung
aus.
Wir behalten uns vor, Inhalte unserer Website jederzeit ohne
Ankündigung zu ändern.
Die verwendeten Fotografien, Abbildungen zu den Veranstaltungen
dienen der allgemeinen
Beschreibung. Solche Fotos/Abbildungen von z. B. Aktionen, Situationen,
Personen, Orte u. a.
sind unverbindlich und können variieren.
Die Angaben hinsichtlich Zeit und Dauer der angebotenen Veranstaltungen
dienen lediglich als
Anhaltspunkte. Die Veranstaltungen können eventuell in
Gruppen zusammen und mit anderen
Teilnehmern absolviert werden. Wartezeiten können nicht
ausgeschlossen werden. Die auf
unserer Website angegeben Zeiten und die Dauer können variieren
und sind daher unverbindlich.
7. Verleih
von Ausrüstungsgegenständen
Sie haben die geliehene Ausrüstung/Equipment sorgsam zu
behandeln und alle für die Benutzung
maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten.
Soweit wir Ihnen
Ausrüstungsgegenstände/Equipment (wie z. B. Mountainbike,
Schneeschuhe etc.) kostenlos
oder gegen Gebühr leihen, haben Sie für vorsätzlich,
fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführte
Sachbeschädigung, Materialverlust oder sonstige Beeinträchtigung
einzustehen. Wir werden
sämtliche Kosten für Ausfall, Reparatur bzw. Wiederbeschaffung
an Sie weiterbelasten.
Für unsere Ersatzansprüche legen wir den jeweiligen
Wiederbeschaffungswert bzw. für den
Ausfall die Mietkosten zugrunde. Dies gilt auch bei unsachgemäßen
Umgang mit der zur
Verfügung gestellten Ausrüstung im Bereich von Schulklassen-
und Jugendangeboten. Hier
haftet der/die Erziehungsberechtigte für Beschädigungen
oder Verluste. Sie sind nicht berechtigt,
die Ihnen geliehenen Ausrüstungsgegenstände/Equipment
oder sonstige für die Zeit der
Veranstaltung überlassene Gegenstände jeglicher Art
ohne unsere Zustimmung Dritten zu
überlassen. Sie sind für die Einhaltung der Abhol-
und Rückgabezeiten verantwortlich.
Für eine nicht termingerechte Verfügungsstellung der
Ausrüstung/Equipment durch äußere
Umstände übernimmt AB keinerlei Haftung.
Das Geltendmachen von daraus abgeleiteten Schadensersatzansprüchen
durch den Kunden ist in
jedem Fall ausgeschlossen.
8.
Verfügbarkeit
Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen hängt von deren
Verfügbarkeit ab. Informationen zur
generellen Verfügbarkeit (z.B. Ort/Region, Saison, Wochenende,
Tag, Tageszeit oder begrenzte
Teilnehmerzahlen) finden Sie in den einzelnen Veranstaltungsbeschreibungen.
Den endgültigen Termin stimmen Sie i. d. R. selbst mit
uns ab. Die Buchung ist rechtzeitig
vorzunehmen. Für Ferien- oder Wochenendzeiten ist eine
längere Vorlaufzeit empfehlenswert.
Die verbindliche Buchung der Teilnahme gilt erst nach unserer
schriftlichen Reservierungs-
erklärung bzw. Bestätigung. Wir empfehlen, keine Reise-
und Unterkunftsbuchungen
vorzunehmen, solange Sie keine verbindliche Buchungs-/Terminbestätigung
durch uns erhalten
haben. Bitte bringen Sie zu Ihrer Veranstaltung gegebenenfalls
den von uns zugesandten
Gutschein mit.
9.
Witterungsbedingte und persönliche Voraussetzungen für
die Teilnahme an einer
Veranstaltungen
a) Die Teilnahme an einem Outdoor-Sporterlebnis unterliegt den
Witterungseinflüssen. Wenn die
Teilnahme an einer Veranstaltung von bestimmten Witterungsbedingungen
abhängig ist,
informieren wir Sie darüber in unseren Veranstaltungsbeschreibungen.
Es kann nötig sein, die
Witterungsverhältnisse kurz vor oder am Tag der Teilnahme
bei uns abzufragen. Diese
Informationen sind von Ihnen (Käufer/Teilnehmer) direkt
bei uns einzuholen. Sollte die
Veranstaltung aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht
durchführbar sein, können Sie den
Termin zur Teilnahme an der Veranstaltung bei uns umbuchen.
Wir kommen in solchen Fällen
jedoch nicht für Aufwendungen oder Schäden auf, die
Ihnen in Zusammenhang mit der versuchten
oder erneuten Inanspruchnahme der Leistung entstanden sind (z.B.
Anfahrtskosten, Unterkunft,
Begleitungen, Urlaub, etc.)
b) Die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen setzt ein Mindestmass
an persönlicher Eignung
(z.B. Größe, Gewicht, Alter, Gesundheitszustand (gewisse
Kondition) etc.) sowie eine
entsprechende Ausrüstung voraus (Wir behalten uns vor,
die Ausrüstung des Teilnehmers einer
Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete
Gegenstände, die die Sicherheit des
Teilnehmers oder der Gruppe gefährden und/oder den Sicherheitsbestimmungen
nicht oder nicht
mehr entsprechen, dürfen nicht verwendet werden und führen
gegebenenfalls zum Ausschluss des
Teilnehmers an der Veranstaltung). Die Voraussetzungen zur Teilnahme
ergeben sich aus den
Beschreibungen der jeweiligen Veranstaltung auf unserer Website.
Nach erfolgter Buchung sind
Sie dafür verantwortlich, dass Sie bzw. die entsprechende
Person, die an der bestimmten
Veranstaltung teilnehmen soll, die Mindestvoraussetzungen erfüllt.
Eine Rückerstattung des
Buchungspreises ist im Falle der Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen
ausgeschlossen.
10. Preise
und Preisänderung
Alle angegebenen Preise für Veranstaltungen-Dienstleistungen
sind Endpreise und verstehen sich
inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wir behalten uns vor, sofern zwischen Preisbestätigung
und Veranstaltungstermin mehr als 12
Monate liegen, die ausgeschriebenen und vertraglich festgelegten
Preise nachträglich zu ändern,
soweit dies aus wichtigen, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren
Gründen notwendig wird.
Wir müssen Sie hierbei bis 3 Wochen vor Durchführung
der Veranstaltung in Kenntnis setzen;
danach ist eine Preiserhöhung nicht mehr zulässig.
Bei Preiserhöhungen von um mehr als 10
Prozent sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag
zurückzutreten.
11. Bezahlung
Beim Kauf bzw. bei der Buchung einer Veranstaltung/Event ist
die Zahlung sofort fällig, soweit im
Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Touren sind rechtzeitig,
in jedem Fall vor
Beginn/Durchführung zu überweisen bzw. bar zu bezahlen.
Touren mit Übernachtung müssen im
Voraus bezahlt werden: Mit Zugang der Rechnung ist der ganze
Tourenpreis innerhalb von 14
Tagen ab Zugang der Rechnung fällig, spätestens jedoch
4 Wochen vor Tourbeginn. Gutscheine
sind soweit nichts anderes vereinbart innerhalb
von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung
fällig und erlangen erst nach vollständiger Bezahlung
Gültigkeit. Maßgebend ist jeweils der
Zahlungseingang auf unserem Konto.
Für die Erstellung von Gutscheinen erheben eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von 80 % des
Gutschein-Wertes, sollte die Rechnung trotz Mahnung nicht innerhalb
gesetzter Frist beglichen
werden. Ohne rechtzeitige Bezahlung des vollen Preises besteht
kein Anspruch auf Erbringung
der Leistung.
Wird der Preis trotz Mahnung nicht innerhalb gesetzter Frist
bezahlt, so können wir die
Durchführung des Vertrages ablehnen und Ihnen die Rücktrittskosten
gemäß Punkt 8 belasten.
Die Zahlungen sind für uns grundsätzlich kostenfrei
zu leisten. Dies gilt vor allem für von Ihnen
aus dem Ausland veranlasste Zahlungen, bei denen Sie Ihr Kontoinstitut
anweisen, dass Sie alle
Transaktionsgebühren selbst übernehmen.
12.
Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
Sie können jederzeit vor Beginn durch eine schriftliche
Erklärung von der gebuchten Leistung
zurücktreten. Dieser Vertragsrücktritt (Stornierung)
kann nur durch die im Vertrag als Vertragspartner
benannte Person erfolgen. Bei einer Vertragskündigung bzw.
Stornierung durch den Vertragspartner ist
der Zeitpunkt des nachweislichen Eingangsdatums der Stornierung
bei uns maßgeblich.Wir können eine
Entschädigung in Form eines pauschalierten Anteils des
Preises verlangen, der sich wie folgt ergibt: Rücktritt
von der Veranstaltungen - Stornierungsgebühren
vom 29.
bis 18. Tag vor Beginn: 20 %
vom 17. bis 10. Tag vor Beginn: 50 %
vom 9. bis 6. Tag vor Beginn: 75 %
vom 5. bis zum vorletzten Tag: 90 %;
Treten Sie
am Tag vor der Veranstaltung zurück oder treten nicht zu
der Veranstaltung an,
behalten wir Anspruch auf den vollen Preis.
Ein Recht auf Vertragsrücktritt besteht nicht, wenn ein
Gutschein bereits eingelöst wurde.
Eine Absage seitens des Kunden aus wetterbedingten Gründen
ist grundsätzlich nicht möglich.
Treten einzelne Teilnehmer einer Gruppe vom Vertrag zurück,
so hat diese Vertragsänderung
ebenfalls in schriftlicher Form durch den die Vertretungsvollmacht
ausübenden Vertragspartner zu
erfolgen. Für die Teilnehmer, welche aus dem Vertrag ausscheiden,
gelten die gleichen
Prozentsätze der o. g. Stornierungsgebühren, berechnet
auf den Einzelteilnehmer. Erreicht in
diesem Fall die Anzahl der verbleibenden Personen einer Gruppe
nicht mehr die zuvor im Vertrag
vereinbarte Teilnehmerzahl für einen bestimmten, der Gruppenstärke
entsprechenden Preis, so
erfolgt eine entsprechende Höherstufung der Gruppe gemäß
unserer Preislisten bzw. unserer
Angebote.
Wir empfehlen ggf. den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung;
diese Versicherung
sollte unmittelbar mit Abschluss des Vertrages abgeschlossen
werden. Umbuchungen (Änderung
des Veranstaltungstermins etc.), die auf Ihren Wunsch nach Abschluss
des Vertrages erfolgen,
gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Dies
gilt nicht bei Umbuchungswünschen,
die nur geringfügig Kosten verursachen. Wir entsprechen
Ihren Änderungen vorbehaltlich
Verfügbarkeit und Durchführbarkeit. Es steht in unserem
Ermessen einen Ersatz für entstandene
Mehrkosten zu erheben, nehmen Sie nach der Buchung der Veranstaltung
Änderungen vor.
Der Teilnehmer kann sich zu Beginn, zur Durchführung der
Veranstaltung durch einen Dritten
ersetzen lassen. Sofern die dritte Person den besonderen Anforderungen
der Veranstaltung nicht
genügt, können wir dem Wechsel der Person widersprechen.
Widersprechen wir nicht, so tritt die
dritte Person statt des ursprünglichen Teilnehmers in die
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag
ein. Die dritte Person haftet bei Eintritt neben dem Teilnehmer
als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten.
Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, zum genannten
Ort und Zeitpunkt bereit zu stehen.
Tritt er nicht vereinbarungsgemäß an, so hat er keinen
Anspruch auf Rückerstattung des Preises.
Für Veranstaltungen, die von unseren Standardprogrammen
abweichen, und einen erheblichen
Mehraufwand in der Planung und Vorbereitung darstellen, behalten
wir uns eine Entschädigung
bis max. 50 % bei Rücktritt von der Buchung vor. Dies gilt
unabhängig von der oben aufgeführten
Gliederung.
Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Teilnehmers der Veranstaltung,
gleich aus welchem
Rechtsgrund, an Dritte auch an Ehegatten ist ausgeschlossen.
13.
Nichteinlösen von Gutscheinen, Kündigung
Durch den Kauf eines Gutscheines erwerben Sie das Recht zur
Inanspruchnahme einer
bestimmen Leistung (Veranstaltung) bei uns innerhalb eines bestimmten
Zeitraumes. Die
Gutscheine sind übertragbar und können von einer beliebigen
(jedoch für die Veranstaltung
geeigneten) Person eingelöst werden.
Sollte ein Gutschein im Gültigkeitszeitraum von der bestimmten
Person nicht eingelöst werden
können, obliegt es dem Käufer oder der bestimmten
Person, den Gutschein anderweitig zu
verwerten (z.B. Vergabe an andere geeignete Person). Eine Stornierung
bzw. ein Rücktritt vom
Vertrag mit uns ist ausgeschlossen. Bei Nichtteilnahme an einer
Veranstaltung innerhalb des
Gültigkeitszeitraumes verfällt die gezahlte Vergütung.
Ist ein Termin zur Durchführung der Veranstaltung des Erlebnisses
vereinbart und erscheint der
Teilnehmer nicht, verfällt der Gutschein ersatzlos. Der
Teilnehmer hat Terminverschiebungen
rechtzeitig mit uns abzustimmen und sich über Gebühren
zu erkundigen, die im Falle von
Terminverschiebungen oder kurzfristigen Absagen eventuell anfallen
können. Entsprechende
Regelungen sind Sache zwischen dem Teilnehmer (Gutscheininhaber)
und uns. Werden solche
Gebühren fällig, sind sie vom Teilnehmer direkt an
uns zu entrichten.
14.
Rücktritt bzw. Stornierung der Veranstaltung durch den
Veranstalter
Wir kündigen bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen
einer ausgeschriebenen
Mindestteilnehmerzahl. Wir sind verpflichtet, Sie hiervon in
Kenntnis zu setzen; Sie erhalten den
bereits bezahlten Veranstaltungspreis gegebenenfalls unter Einbehaltung
einer
Aufwandsentschädigung in Höhe von max. 10 % unverzüglich
zurück. Das Rücktrittsrecht
besteht auch, wenn wir Ihnen nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten
ein vergleichbares Angebot
unterbreitet haben, und Sie davon keinen Gebrauch machen.
Wir haben das Recht, bis zum Beginn und noch während einer
bereits begonnen Veranstaltung
vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Umstände es erfordern
und z.B. durch Unwetterbilden
(Gewitter, Hochwasser, Lawinengefahr etc.) Gefahr für die
Teilnehmer einer Aktion besteht.
Wir können das Rücktrittsrecht auch in Anspruch nehmen,
wenn die planmäßige Durchführung
durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände
erheblich beschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt werden, wie z.B. durch plötzliche Erkrankung
der Veranstaltungsleiters usw.
In solchen Fällen wird Ihnen der gesamte, bereits bezahlte
Preis vollständig gut geschrieben und
ein Ersatztermin vereinbart. Bei unwahren Angaben bei der Anmeldung/Buchung
können wir
ebenfalls ohne Kostenrückerstattung vom Vertrag zurücktreten.
Dies trifft auch bei falschen
Angaben im Vertrag zu insbesondere bei der Anmeldung
von Gruppen und noch nicht
volljährigen Teilnehmern.
Wir haben außerdem das Recht, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn fällige Zahlungen unrichtig,
nicht oder verspätet entsprechend den Angaben in der Rechnung/Vertrag
geleistet werden bzw.
nicht als Bezahlung des Preises eingehen.
Gegebenenfalls wirksam werdende Stornierungsgebühren werden
von uns erhoben.
15. Vertragskündigung
/ Ausschluss von Veranstaltungen
Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer
die Durchführung der
Veranstaltung ungeachtet der Abmahnung unserer Veranstaltungsleiter/Guides
nachhaltig stört,
die Sicherheit der Teilnehmer gefährdet oder wenn er sich
in solchem Maß vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigen wir, so behalten wir auch
den Anspruch auf den bereits bezahlten Veranstaltungspreis des
Teilnehmers oder der Gruppe;
ersparte Aufwendungen werden jedoch aufgerechnet.
Der Veranstaltungsleiter/Guide ist ebenfalls befugt über
die Untauglichkeit (z.B. Trunkenheit,
Drogen, Medikamenteneinnahme) von Teilnehmern und deren verwendete
Ausrüstung (siehe
Punkt 9) zu entscheiden und diese von der Veranstaltung auszuschließen.
In diesen Fällen hat
der Teilnehmer kein Recht auf Rückerstattung des Preises.
Bei vom Teilnehmer vorsätzlich, fahrlässig oder grob
fahrlässig herbeigeführten
Sachbeschädigungen oder Materialverlusten werden sämtliche
Kosten für Ausfall, Reparatur bzw.
Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei unsachgemäßen
Umgang mit der zur
Verfügung gestellten Ausrüstung im Bereich von Schulklassen-
und Jugendangeboten.
Hier haftet der/die Erziehungsberechtigte für Beschädigungen
oder Verluste.
16. Kündigung
infolge höherer Gewalt
Höhere Gewalt, Kriege, Havarien, Naturkatastrophen oder
gleichwichtige Situation berechtigen
beide Seiten zur Kündigung. Wenn besondere Ereignisse wie
Hochwasser, Sturm,
Umweltkatastrophen usw. einen sicheren Verlauf der Veranstaltung
nicht zulassen oder
behördliche Anweisungen dies verlangen würden, können
wir bis zur letzten Minute vom Vertrag
zurücktreten. Bei Kündigung vor Beginn aus vorgenannten
Gründen, erhalten Sie den gezahlten
Preis unverzüglich zurück, ein darüber hinaus
gehender Anspruch besteht nicht.
Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn einer Veranstaltung,
kann der Vertrag von
beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Falle werden
wir die infolge der Aufhebung des
Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag
gekündigt, so können wir für die
bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch
zu erbringenden Leistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen.
Bedingt ein Unfall, eine Verletzung oder eine plötzlich
auftretende Krankheit bei einem oder
mehrerer Teilnehmer eine Abweichung vom geplanten Tourenverlauf,
so haben Maßnahmen der
Ersten Hilfe und der Bergung / ärztliche Versorgung Vorrang
vor dem geplanten Ablauf der
Veranstaltung
17. Ihre
Mitwirkungspflicht und Anerkennung von Ansprüchen
Sie sind verpflichtet, bei etwa auftretenden Leistungsstörungen
mitzuwirken, etwaige Schäden zu
vermeiden und gering zu halten. Insbesondere müssen Sie
etwaige Beanstandungen uns
unverzüglich mitteilen. Wir werden uns bei berechtigten
Beanstandungen bemühen, umgehend für
Abhilfe zu sorgen. Sofern Sie es unterlassen haben, uns auf
bestehende Leistungsstörungen
hinzuweisen, denen man hätte abhelfen können, verlieren
Sie jeden Anspruch auf Minderung.
Die Veranstaltungsleiter/Guide ist nicht befugt, Ansprüche
anzuerkennen. Wirksame Anerkennung
kann ausschließlich der Inhaber von Allgäu Bikers
vornehmen.
18.
Haftungsausschluss
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzung sowie
aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht, soweit
es sich bei Schäden um die Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit und Ansprüchen wegen
der Verletzung von Kardinalspflichten
sowie Ersatz von Verzugsschäden handelt (§ 286 BGB).
Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen
ist, verjähren derartige Ansprüche
innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
Bei fachspezifischen Veranstaltungsinhalten obliegt dem Betreuerpersonal
der Gruppe die
allgemeine Aufsichtspflicht, die fachspezifische Erbringung
der Sicherheitsnormen obliegt dem
Veranstaltungsleiter/Guide während der entsprechenden Situation.
Die Teilnehmer müssen selbst oder über Erziehungsberechtigte
versichert versichert sein
(Unfall/Kranken etc.). Wir behalten uns vor, den Versicherungsschutz
als Bedingung für die
Teilnahme zu machen. Wir übernehmen keinerlei Haftung bei
vom Teilnehmer selbst
verschuldeten oder (fahrlässig, vorsätzlich) herbeigeführten
Unfällen oder Verletzungen außerhalb
der Grenzen einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, das viele der Veranstaltungsinhalte
(Übungen, Touren,
Aktionen und Bestandteile davon) - ein erhöhtes, potentielles
Gefahrenrisiko (Erkrankungs- Unfall-
und Verletzungsrisiko) beinhalten. Die Teilnahme an Inhalten,
die ein potentielles Gefahrenrisiko
enthalten, ist jedem Teilnehmer freigestellt und erfolgt bei
Teilnahme auf freiwilliger Basis.
Es ist die Aufgabe aller Teilnehmer jederzeit die Sicherheit
zu maximieren und evtl. erkannte
Sicherheitsmängel sofort dem Veranstaltungsleiter/Guide
zu melden.
Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Veranstaltungsleiter/Guide
sind bindend,
ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass bei Zuwiderhandlungen
oder Verstößen bei
Sicherheitsforderungen der Teilnehmer bzw. die betreffenden
Mitglieder einer Gruppe von der
Veranstaltung/von der Aktion ausgeschlossen werden können
und wir keinerlei Haftung für alle
damit verbundenen Modalitäten übernehmen. Wir behalten
in diesen Fälle unseren
Vergütungsanspruch.
Sämtliche Haftungspflichten von unserer Seite entfallen,
wenn im mittel- oder unmittelbaren
Zusammenhang Alkohol, Drogen oder andere Rauschmittel mit eingetretenen
oder entstandenen
Schädigungen von Teilnehmern, dritten Personen sowie betroffenen
Sachwerten stehen.
Es erfolgt keinerlei Haftung für beschädigte, verlorene,
verschmutzte oder unbrauchbar gewordene
Ausrüstungs- und Bekleidungsstücke sowie vom Teilnehmer
während der Veranstaltung benutzten
Gegenstände (Video, Telefone, Foto...). Ausnahme davon
bildet eine ausdrücklich vom
Veranstaltungsleiter/Guide verlangte Benutzung - z.B. bei Maßnahmen
der Gefahrenvermeidung
oder Hilfeleistung. Dem Teilnehmer obliegt die entsprechende
sichere Verwahrung oder
Aufbewahrung.
Wir übernehmen keinerlei Haftung für von Veranstaltungsleitern/Guides
in Verwahrung
genommene Gegenstände oder Wertsachen. Ausdrücklich
wird hingewiesen, das bei Kursen ein
Eintritt des geschilderten Sachverhaltes möglich sein kann
und der Teilnehmer sich entsprechend
darauf einzustellen hat:
Verliert ein Teilnehmer bei einer geführten (vom Veranstaltungsleiter/Guide
abgesicherten)
Veranstaltung den Kontakt zur Gruppe, hat er abzuwarten, bis
er vom Veranstaltungsleiter/Guide
wieder zur Gruppe geführt wird.
Fällt der Veranstaltungsleiter/Guide durch einen nicht
vorhergesehenen Umstand zur Absicherung
der Aktion aus, so hat die Gruppe auf Eintreffen eines Vertreters
zu warten.
Erfolgt durch den/ die Teilnehmer eine eigenständige Weiterfahrt
oder Durchführung der Aktion, so
erfolgt dies auf eigenes Risiko. Generell ist vom Betreuer-
und Aufsichtspersonal konsequent die
allgemeine Obhut- und Aufsichtspflicht für die mitreisenden
Teilnehmer (Kinder, Jugendliche) zu
erbringen.
Erfolgen Anzeigen oder Forderungen Dritter Personen oder Behörden
an uns, deren Verursachung
Teilnehmern obliegt (vor allem bei Vermietungen von Ausrüstungsmaterial,
Naturschutz- und
Umweltdelikten), so werden diese Forderungen durch uns an den
Verursacher weitergeleitet und
ebenfalls zur Anzeige gebracht. Wir behalten uns vor, in diesem
Fall gespeicherte Daten
(Adressdaten) weiterzugeben.
Fremdleistungen:
Der Veranstalter haftet nicht für im Vertrag als "Fremdleistung"
angegebener Leistungen, Preise
und Termine. Dies gilt auch für fehlende oder falsche Informationen,
Beschreibungen oder
Vertragsinhalte durch Dritte.
19. Gewährleistungausschluss
in Bezug auf die Nutzung unserer Internetseite
Für die Nutzung unserer Internetseite tragen wir keine
Verantwortung, sie erfolgt auf Ihr eigenes
Risiko. Dies betrifft z.B. das Herunterladen (auch Transaktionen)
von Inhalten und damit evtl. in
Zusammenhang stehende Schäden oder Beeinträchtigungen
an Ihren Computersystem oder
sonstigen technischen Geräten. Dies betrifft auch den Verlust
von Daten.
20. Vertraulichkeit
und Datenschutz
Wir verpflichten uns gegenseitig, alle wesentlichen und nicht
allgemein bekannten
Angelegenheiten des anderen mit der im Geschäftsleben üblichen
Vertraulichkeit zu behandeln.
Die von Ihnen übermittelten Daten speichern wir in unserer
EDV-Anlage und sichern sie vor
unbefugten Zugriff Dritter. Sollten Dritte trotz dieser Sicherung
Zugriff erhalten, haften wir nicht für
etwa auftretende Schäden.
Ihre Daten verwenden wir ausschließlich für unseren
Geschäftskontakt mit Ihnen, im Rahmen
dessen wir Sie gerne auch über weitere Veranstaltung aus
unserem Hause informieren.
Sollten Sie dies nicht wünschen, genügt uns ein kurzer
Hinweis, nachdem wir Sie aus unserer
Datenbank streichen werden.
21.
Urheberrecht an Aufzeichnungen
Alle Rechte an gemachten Fotos bzw. Ton-, Film- und Videoaufnahmen
sind uns vorbehalten.
Wir sind berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon
zu fotografieren bzw. aufzuzeichnen
und diese Fotos/Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu
verwerten.
Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke
zulässig. Jede öffentliche
Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen,
auch nach Bearbeitung, ist nur mit
unserem Einverständnis zulässig.
22.
Ihr Firmenname/Firmenlogo für unsere Referenzliste (Nutzungsrecht)
Wenn Sie als Unternehmer eine unserer Veranstaltungen gebucht
haben, können wir nach
Veranstaltungsende für unsere Werbezwecke auf einer auch
auf unserer Website verfügbaren
Referenzliste Ihr Firmenlogo kostenfrei verwenden. Sie können
diesem hiermit übertragenen
Nutzungsrecht jederzeit widersprechen.
23. Gerichtsstand
und anzuwendendes Rechtsgrund
Als Gerichtsstand vereinbaren wir Kempten im Allgäu. Es
gilt deutsches Recht.
24.
Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Teilnahme- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam
sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt
anstellte jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung
entsprechende oder
zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien
zur Erreichung des gleichen
wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie
die Unwirksamkeit der Bestimmung
gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.
Stand
Dezember 2007
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